Hörgeräteakustiker sind Unternehmer, Dienstleister, Pädagogen und vor allem hochspezialisiert. Sie bieten ein Produkt, das großen Gewinn an Lebensqualität bringen kann aber in der Regel zu Beginn nicht mit Begeisterung nachgefragt wird. Die Wahl des Hörgeräteakustikers ist Vertrauenssache. Da gerade in der Eingewöhnungsphase der Hörgeräteakustiker häufiger konsultiert werden muss, sollte er gut erreichbar sein.
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Der Hörgeräteakustiker macht als erstes einen Hörtest, auch wenn er die Daten vom HNO-Arzt vorliegen hat. Gerade das Tonaudiogramm zur Bestimmung der Hör,- und der Unbehaglichkeitsschwelle steht im Vordergrund für die spätere Programmierung des Hörgerätes. Darüber hinaus wird er einen Sprachtest durchführen. Beide Tests finden im geräuscharmen Umfeld statt.
Nachdem die spezifischen Bedürfnisse des Kunden geklärt sind, wir er in der Regel ein zuzahlungsfreies Gerät anbieten. Es macht Sinn, ein solches Gerät über einen längeren Zeitraum von 3 – 4 Wochen auszuprobieren. Sollte aber von Beginn an klar sein, dass optimierte Funktionen, ein besserer Komfort oder der Anschluss von Zusatzgeräten in Betracht kommen, kann mit einem Zuzahlungsgerät gestartet werden. Hier muss sich der Kunde darüber klar werden, wieviel Geld er zusätzlich ausgeben will.
Hörgeräteakustiker bieten Festpreisgeräte, Hörgeräte aus dem Mittelklassesegment und High-End-Geräte.
Ein Hörgerät muss über einen längeren Zeitraum möglichst mindestens acht Stunden pro Tag Probegetragen werden. Beginnen sollte man damit in geräuscharmer Umgebung. Eventuell entscheidet sich der Kunde dann gegen das erste Gerät und testet ein weiteres.
Der Hörgeräteakustiker wird zu Beginn das Hörgerät nicht auf die volle Verstärkungsleistung anpassen, damit sich der Kunde langsam an die zusätzlichen und oft als störend empfundenen Geräusche gewöhnen kann. In dieser Zeit sollte auch ein Hörtagebuch verfasst werden, in dem vermerkt wird, welche Hörsituationen gut erfasst werden und wo noch Störungen vorliegen. Diese Informationen fließen dann in die folgende Feinanpassung ein. Oft geht diese Feinanpassung mit einer weiteren Tonaudiometrie mit und ohne Störgeräusch einher.
Dieser Prozess kann also im günstigsten Fall in einem Monat nahezu abgeschlossen sein. Er kann sich aber auch über einen wesentlich längeren Zeitraum hinziehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Kunde mit einer schweren Hörminderung erst sehr spät für ein Hörgerät entscheidet.
Ist die Entscheidung für ein Hörgerät gefallen, muss ein Antrag beim jeweiligen Versicherungsträger gestellt werden. Manche Hörgeräteakustiker übernehmen diesen Service für die Kunden. Der Hörgeräteakustiker erhält von der Krankenkasse eine Regelversorgungspauschale für den Zeitraum von 6 Jahren. Er prüft in regelmäßigen Abständen die Funktionsfähigkeit und die Einstellungen des Hörgerätes, reinigt es und nimmt gegebenenfalls einen Schlauchwechsel vor. Nach sechs Jahren kann ein neues Hörgerät auch ohne ärztliche Verordnung mit der Kasse abgerechnet werden.